Die Genossenschaft Bad Boller Dorfladen

VON VIELEN FÜR ALLE

UNSERE ZIELE

Die Menschen in Bad Boll fair & nachhaltig versorgen

Die Bad Boller Ortsmitte lebt von einer sehr guten Infrastruktur. Eine Vielfalt von Läden bietet Produkte und Dienstleistungen an, die für die allgemeine Daseinsvorsorge zentral sind. So gibt es: Apotheken, Metzger, ein Elektrogeschäft, einen Schuhladen, Schreibwaren, Banken, Blumenläden, 2 Cafes, Kurzwaren, eine Buchhandlung, Gaststätten, eine Eisdiele, Bücherei…

 

Donnerstags wird der Rathausplatz vom Bauernmarkt belebt. Der Dorfladen rundet das Ensemble ab.

Als Genossenschaft orientieren wir uns an unserem Leitbild, das Sie in unserer Satzung finden.

 

Vorstand und Aufsichtsrat sind – wie es in der Satzung heißt – neben der Generalversammlung zwei weitere Organe der Genossenschaft. Alle Mitglieder dieser beiden Gremien arbeiten ehrenamtlich.

Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht derzeit aus fünf Mitgliedern, die unterschiedliche Bereiche betreuen.

Anette Herzberger

Martin Gerspacher

Jobst Kraus

Hubert Ludwig Morawski

Martin Vincentz

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er kann jederzeit hierüber Berichterstattung vom Vorstand verlangen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung eines eventuellen Jahresüberschusses oder für die Deckung eines Jahresfehlbetrags zu prüfen. Er hat sich darüber zu äußern und der Generalversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.

Reinhard Büchner

Benjamin Bührle M.A.

 

Dr. Isa Bünger

stellv. Vorsitzende

Prof.Dr. Reiner Doluschitz

Rainer Dumschat

Vorsitzender

Der Kundenbeirat

Der Kundenbeirat setzt sich zusammen aus 4 bis maximal 10 Personen, die überwiegend aber nicht zwangsläufig Mitglieder in der Genossenschaft sind. Der Kundenbeirat trifft sich etwa alle 8 Wochen und übernimmt eine Art Scharnierfunktion zwischen Kund*innen einerseits und Ladenleitung und Vorstand andererseits. Er formuliert eigene Vorstellung im Blick auf die inhaltlich-praktische Weiterentwicklung des Ladens, verarbeitet die Wünsche und Beschwerden, die an ihn von Seiten der Kunden herangetragen werden und gibt diese zusammengefasst an Ladenleitung und Vorstand weiter. Derzeitiger Sprecher ist Hubert Ludwig Morawski, seine Stellvertreterin ist Marie-Luise Buchholz. Der Kundenbeirat ist per Mail erreichbar.

Josef Blattner

Marie-Luise Buchholz

stellv. Sprecherin

Linde Burchard

Christine Forschner

Walter Kissling

Helmuth Meyer

Hubert Ludwig Morawski

Sprecher

Ulrich Schwarz

SATZUNG

Auszüge aus der Genossenschaftssatzung

PRÄAMBEL - Leitbild der Genossenschaft

Intention ist es die örtliche Nahversorgung zu stärken und eine lebendige Ortsmitte zu ermöglichen. Die Einrichtungen der Genossenschaft verkaufen nicht nur möglichst nachhaltige ökologisch und sozialverträglich hergestellte Produkte sondern ermöglichen Kunden Beteiligung und einen sozialen Begegnungsraum, in dem sich Verbraucher, gegebenenfalls auch Hersteller und Mitarbeitende begegnen. Ziel ist, den Laden durch die Beteiligung von Kunden, gegebenenfalls auch von Herstellern wirtschaftlich tragfähig zu halten und so sinnstiftende und fair bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.…

 

1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können natürliche Personen oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende Erklärung. Durch seinen Beitritt verpflichtet sich das Mitglied, die Interessen der Genossenschaft zu wahren sowie die Satzung und die Beschlüsse der genossenschaftlichen Organe zu achten (§ 3). Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in den § 4, § 5 und § 7 geregelt. Dazu sind bestimmte Fristen zu beachten.

 

2. Einlage

Mit seiner Einlage, dem Geschäftsanteil (dem Pflichtanteil nach § 37,1) von 100 Euro ist das Mitglied stimmberechtigt und Miteigentümer der BBDLG und leistet damit einen Beitrag zum Eigenkapital der BBDLG. Möglich ist je Mitglied der Kauf zusätzlicher Geschäftsanteile bis zu einer Gesamthöhe von insgesamt Euro 5.000 (§ 37,3). Einlage und Stimmrecht (§ 26,2) sorgen dafür, dass jedes Mitglied ein volles uneingeschränktes Mitspracherecht in der Genossenschaft besitzt. Eine so genannte Nachschusspflicht gibt es nicht.

 

3. Stimmrecht

Durch den Erwerb eines Geschäftsanteiles (unabhängig von der Höhe der gesamten Einlage) hat jedes Mitglied als Miteigentümer eine Stimme in der Generalversammlung (§ 26,2). Diese Regelung entspricht dem genossenschaftlichen Demokratieverständnis.

 

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